Der Inhalt dieses Artikels wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Sie sollten immer eine unabhängige Unternehmens-, Steuer-, Finanz- und Rechtsberatung einholen, bevor Sie eine Geschäftsentscheidung treffen.
Eine Lohnabrechnung selbst zu erstellen, kann für viele Selbstständige, kleine Unternehmen oder Start-ups eine attraktive Möglichkeit sein, um Kosten zu sparen und die volle Kontrolle über den Abrechnungsprozess zu behalten. Gleichzeitig bringt dieser Weg auch Verantwortung und rechtliche Verpflichtungen mit sich. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Lohnabrechnung selbst erstellen können – und welche Chancen, aber auch Herausforderungen damit verbunden sind.
Inhaltsverzeichnis
Eine Lohnabrechnung, auch Gehaltsabrechnung genannt, ist ein schriftliches Dokument, das detailliert aufzeigt, wie sich das monatliche Gehalt einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zusammensetzt. Sie enthält unter anderem Angaben zum Bruttolohn, zu gesetzlichen Abzügen (wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen), zu individuellen Abzügen (z. B. vermögenswirksamen Leistungen oder Pfändungen) sowie zu möglichen Zuschlägen und dem auszuzahlenden Nettolohn.
Für Arbeitnehmer erfüllt die Lohnabrechnung eine zentrale Rolle:
Auch für Arbeitgeber ist die korrekte Erstellung der Lohnabrechnung essenziell. Sie stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, insbesondere:
Tipp: Wer Lohnabrechnungen digital per E-Mail versendet, profitiert zusätzlich von schnellerem Zugriff, einfacher Archivierung und höherer Übersicht. Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen von E-Mail-Rechnungen gegenüber Papierrechnungen.
In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Lohnabrechnung durch einen Steuerberater oder externe Dienstleister durchführen zu lassen. Grundsätzlich dürfen alle Arbeitgeber– unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche – ihre Lohnabrechnungen eigenständig erstellen, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Medlepflichten nach § 28 Sozialgesetzbuch IV und die Lohnsteuerabzugsverpflichtungen nach § 38 Einkommensteuergesetz, einhalten. Das gilt für Einzelunternehmer ebenso wie für GmbHs, Start-ups oder Vereine.
Zwar ist die eigenständige Lohnabrechnung rechtlich zulässig, sie erfordert jedoch ein fundiertes Verständnis steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften. Dazu zählen unter anderem:
Fehlende Fachkenntnisse oder veraltete Informationen können dazu führen, dass Beiträge zu niedrig oder zu hoch angesetzt werden. Das kann Nachzahlungen, Bußgelder oder rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben – sowohl mit Behörden als auch mit Mitarbeitenden. Die Verantwortung für fehlerhafte Abrechnungen liegt dabei immer beim Arbeitgeber.
Die Entscheidung, die Lohnabrechnung eigenständig zu erstellen, bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Ein bewusster Umgang mit diesen Aspekten kann helfen, den Prozess effizienter und sicherer zu gestalten.
Wenn Sie die Lohnabrechnung selbst erstellen möchten, sollten Sie im Vorfeld einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen.1 Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung rechtskonform ist und später keine Probleme mit Behörden oder Mitarbeitenden entstehen. Folgende Schritte sind dabei besonders wichtig:
Wenn Sie die Lohnabrechnung selbst erstellen, läuft der Prozess im Wesentlichen in fünf aufeinanderfolgenden Schritten ab:
Die Lohnsteuer wird auf Basis des steuerpflichtigen Bruttolohns ermittelt. Hierbei werden pauschal versteuerte oder steuerfreie Lohnbestandteile vom Gesamtbrutto abgezogen. Die Berechnung erfolgt mithilfe einer amtlich vorgegebenen Steuerformel, die individuelle Steuermerkmale wie Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit oder Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden dem Arbeitgeber automatisch vom Finanzamt übermittelt und in den meisten Lohnprogrammen automatisch übernommen. So wird sichergestellt, dass stets mit den aktuellen Daten gearbeitet wird.
Die Beiträge zur Sozialversicherung setzen sich aus vier zentralen Versicherungszweigen zusammen:
Diese Beiträge werden anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber Umlagen zu leisten:
Lohnprogramme berechnen die gültigen Beitragssätze automatisch anhand der in den Mitarbeiterdaten hinterlegten Informationen. So lassen sich Fehlerquellen minimieren und gesetzliche Vorgaben sicher einhalten.
Lohnbestandteile lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da nicht alle Arten gleich versteuert oder verbeitragt werden. Eine korrekte Zuordnung in der Lohnabrechnung ist deshalb entscheidend.
Kategorie | Beispiele |
|---|---|
Grundbezüge | Festgehalt, Stundenlohn, Provision, Bereitschaftspauschale |
Zulagen & Zuschüsse | Erschwerniszulagen, Leistungszulagen, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld |
Zuschläge | Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge |
Sachbezüge | Dienstwagen, verbilligte Mahlzeiten, Wohnkostenzuschüsse |
Mehrarbeitsvergütungen | Überstundenvergütung inkl. Zuschläge |
Einmalzahlungen | Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Abfindungen |
Zahlungen durch Dritte | Sachleistungen, Rabatte |
Die gängigsten Lohnarten sind in moderner Lohnsoftware bereits hinterlegt. Zusätzliche individuelle Lohnarten können meist problemlos ergänzt und steuerlich korrekt codiert werden. Wer seine Abrechnungen digital verwaltet, behält nicht nur den Überblick über alle Lohnarten, sondern profitiert auch von effizienten Prozessen.
Auch Fehlzeiten müssen in der Lohnabrechnung richtig dokumentiert werden – besonders bei Entgeltfortzahlung. Zwei der häufigsten Fälle:
Nach § 108 der Gewerbeordnung (GewO) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine Abrechnung über das Arbeitsentgelt in Textform zur Verfügung zu stellen.1 Der Begriff „Textform“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Lohnabrechnung nicht zwingend in Papierform erfolgen muss – auch eine digitale Bereitstellung ist rechtlich zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.1
Wichtig ist, dass die Abrechnung für die Mitarbeitenden eindeutig lesbar ist und dauerhaft gespeichert werden kann. Die Form der Übermittlung muss also so gewählt sein, dass die Inhalte nachvollziehbar und gegen ungewollte Änderungen geschützt sind.
Gängige Möglichkeiten zur Bereitstellung der Lohnabrechnung:
Für Unternehmen, die regelmäßig Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen, kann die Nutzung einer spezialisierten Lohnabrechnungssoftware erhebliche Vorteile bieten. Insbesondere bei der komplexen und sich häufig ändernden Materie der Lohnabrechnung trägt moderne Software dazu bei, den Prozess effizienter, sicherer und transparenter zu gestalten. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Wenn Sie die Lohnabrechnung selbst erstellen, ist besondere Sorgfalt gefragt. Schon kleine Ungenauigkeiten können zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Rückfragen durch das Finanzamt oder Sozialversicherungsträger führen. Typische Fehlerquellen sind:
Eine strukturierte Vorgehensweise und digitale Hilfsmittel, wie digitale Business-Lösungen von PayPal, können helfen, solche Fehler zu vermeiden.
Auch wenn es auf den ersten Blick komplex erscheint: Mit dem nötigen Wissen und der richtigen Software ist es durchaus möglich, die Lohnabrechnung selbst zu erstellen. Halten Sie sich an eine klare Struktur, prüfen Sie regelmäßig Ihre Daten und nutzen Sie digitale Tools wie PayPal Business die Ihnen zur Vereinfachung helfen könnten. So können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern behalten auch jederzeit den Überblick über Ihre Personalabrechnung.
Der Inhalt dieses Artikels wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Sie sollten immer eine unabhängige Unternehmens-, Steuer-, Finanz- und Rechtsberatung einholen, bevor Sie eine Geschäftsentscheidung treffen.